Cookie-Banner nerven alle: Die User sind genervt, weil sie noch einen Klick mehr machen müssen. Marketer sind angestrengt, weil sie mehr Aufwand betreiben müssen und Datenschützer*innen sind auch unzufrieden, weil Cookie-Banner unzureichend informieren. Die Verbraucherzentrale meint ja sogar, dass 99% aller Cookie-Banner rechtswidrig sind.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Und jetzt kommt sogar noch ein neues Cookie- und Datenschutz-Gesetz mit Dezember 2021. Sandra hat mit Datenschutz-Expertin Sandra Leist das Thema unter die Lupe genommen.
Wann braucht Deine Webseite einen Cookie-Banner und wann nicht?
Auf einen Cookie-Banner darf nur dann verzichtet werden, wenn man Cookies nutzt, die technisch notwendig sind und für die Darstellung der Webseite an sich sorgen. Ist das der Fall, dann kann der Cookie-Banner wegfallen.
Sobald man einen Facebook-Pixel oder Google-Analytics auf seiner Seite einbaut oder man auf andere Art und Weise Daten sammelt, braucht man zwingermaßen einen Cookie-Banner und somit das Einverständnis der Kunden, dass man ihre Daten sammeln darf.
Tools, die man dafür nutzen kann, sind Borlabs, Cookiebot oder Usercentrix. Wichtig ist jedoch, dass man immer überprüft, dass der Cookie-Banner die richtigen Vorgaben hat.
Cookie-Banner: Um welche Daten geht es eigentlich?
Es geht sowohl um die statistischen Daten als auch um die Marketingdaten. Dinge, die erfasst werden, sind zum Beispiel, wie lange bin ich auf welcher Seite geblieben, wo habe ich draufgeklickt, wo bin ich schnell wieder raus gegangen.
Am Ende wird das Verhalten des jeweiligen Users zu einem Profil zusammengefasst und das wiederum auf eine Person zurückbezogen.
Hier kommt noch der digitale Fingerabdruck hinzu. Bei diesem muss man noch einmal genauer darauf schauen, wie man damit am besten umgeht.
Was kommt mit dem neuen Datenschutz-Gesetz auf uns zu?
Wenn du die fünf vorherigen Punkte bereits durchgegangen bist, dann ist es an der Zeit zu handeln. Denke nicht zu lang darüber nach, sondern beginne ab sofort mit einem Actionplan. Lege in diesem fest, was du genau planst, wie der Ablauf aussieht und wann du dein Video oder deinen Beitrag veröffentlichen möchtest. Halte dich an deinen Fahrplan, sonst ist deine Arbeit und Anstrengung womöglich umsonst.Das neue Datenschutz-Gesetz TTDSG (Telekommunikation-Telemedien Datenschutzgesetz) ist eine Zusammenfassung aus dem Telekommunikationsgesetz, dem Telemediengesetz und der E-Privacy-Verordnung. Die Neuerung ist, dass in diesem gesetzlich verankert wurde, dass man für jedes Cookie eine bewusste Einwilligung braucht und es gibt konkrete Vorgaben wie der Cookie-Banner aussehen muss. Cookies dürfen erst dann greifen, wenn der Webseitenbesucher seine Einwilligung gegeben hat.
Was muss in die Datenschutzerklärung rein?
Es gibt Datenschutzgeneratoren, die ein Template erstellen. Dieses reicht meistens jedoch nicht aus. Zusätzlich braucht es einen Datenschutzbeauftragten, der noch einmal die Prozesse im Unternehmen unter die Lupe nimmt und schaut, was wirklich in die Erklärung rein muss und was nicht.
Geratoren bilden zwar eine gute Grundlage, aber diese muss noch einmal überarbeitet und angepasst werden. Wichtig ist es zudem, dass die Endnutzer die Datenschutzerklärung auch wirklich verstehen. Eine gute
Datenschutzerklärung könne auf 5 Seiten zusammengefasst werden, so Expertin Leist. Wichtig sei es sich auf das Nötigste zu beschränken und sie leicht leserlich zu formulieren.
Eine gut gemachte Datenschutzerklärung inkl. persönlichem Gespräch und Haftung sei bei Leist schon ab 240 Euro erhältlich.
Wenn du noch Fragen hast, dann kannst du dich entweder an Sandra Staub oder direkt an Sandra Leist wenden.
Herzlichst,
Michelle