Online-ABC: Rechtsverstöße

Viele Kundinnen und Kunden fragen mich immer wieder mal gerne, was man in diesem Internet eigentlich noch tun darf. Man wir ja wegen jedem Furz abgemahnt und verklagt, meinte neulich ein Kunde. Ich bin aber keine Rechtsanwältin und darf daher keine Rechtsberatung leisten.

Trotzdem werde ich hier eine kleine Zusammenfassung all meines Wissens für alle geben, die immer noch glauben, dass gewisse Dinge im Internet doch kein Problem seien. Sind sie aber. Dann wird es auch schnell sehr teuer. Zurecht. Denn es ist kein rechtsfreier Raum.

FOTOS AUS DEM INTERNET VERWENDEN: VERBOTEN.

Man darf nicht Fotos in Google einfach suchen und dann mit der rechten Maustaste herunterladen. Das ist Diebstahl. Ebenso ist es illegal Fotos aus Datenbanken wie Fotolia, iStock und Co. einfach herunterzuladen und dafür nicht zu bezahlen. Die Profi-Datenbanken machen dann in jedes Foto ein Wasserzeichen.

 

Wie kann man Fotos legal verwenden?

Es gibt einige Plattformen auf dem es kostenfrei Fotos geht. Alle Fotografen dort haben Verwendungszweck zugestimmt. Hier sind fünf Fotoportale, mit denen man rechtssicher und problemlos im Internet arbeiten kann. Die Photos können dort heruntergeladen werden und auf dem eigenen Laptop oder PC gespeichert werden. Die Fotos können dann auch für diverse Internet-Seiten und Netzwerke wie Facebook, Twitter, usw. verwendet werden.

www.unsplash.com
www.picjumbo.com
www.splitshire.com

www.pixabay.com

https://stocksnap.io/


 

TEXTE UND ARTIKEL AUS DEM INTERNET VERWENDEN: VERBOTEN.

Man darf nicht einfach einen Blogartikel einer Bloggerin oder eines Bloggers, den man im Internet gelesen, hat kopieren und auf seine eigene Webseite stellen. Das ist Diebstahl. Ebenso verhält es sich mit Artikeln von Zeitungen und Magazinen. Man darf diese nicht einfach herunterladen oder ausdrucken und dann auf den eigenen Webseiten zugänglich machen. Die Autoren haben nämlich das Recht darüber zu bestimmen, wer ihre Artikel auf welchen Webseiten wie veröffentlicht. Alle Texte im Internet sollte man also selbst geschrieben oder selbst getextet haben.


 

TEXTE UND ARTIKEL VON ZEITUNGEN UND MAGAZINEN FOTOGRAFIEREN: VERBOTEN.

Man darf nicht einen Zeitungsartikel einfach fotografieren und dann ins Internet stellen. Auch hier hat wieder der Autor oder die Autorin das Recht darauf zu wissen wer wo diese Inhalte lesen kann. Zudem hat auch das Magazin oder die Zeitung Rechte daran. Wer einen Text aus einem Zeitungs- oder Magazin-Archiv übernehmen möchte muss immer um Genehmigung fragen. Selbst wenn der Inhalt in einem Magazin oder einer Zeitung gedruckt wurde, dass man aktuell bezahlt hat oder wenn man selbst darin ist. Wieder bleiben die Veröffentlichungsrechte bei dem Autor oder die Autoren. Wer dagegen verstößt wird abgemahnt.


VIDEOS VON YOUTUBE ODER FACEBOOK HERUNTERLADEN: VERBOTEN.

Man darf nicht Videos einfach so von Plattformen wie YouTube oder Facebook herunterladen und via WhatsApp, E-Mail oder sonstwie an Kunden oder Freunde verschicken. Das ist Diebstahl. Auch die geklauten Videos wieder hochzuladen macht es nicht wieder gut, sondern einfach nur schlimmer. Wieder hat der Hersteller nicht zugestimmt dass das Video so verteilt werden soll.

Es ist allerdings vollkommen legal, den Link zu einem Video zu verschicken. Wer also nur den Link zu einem Video auf YouTube oder auf Facebook an seine Freunde schickt ist rechtlich im grünen Bereich. Das hat der Europäische Gerichtshof am 21. Oktober 2014 (Az. C-348/13) festgestellt und das ist auch rechtskräftig.


 

MUSIK VON PLATTFORMEN HERUNTERLADEN: VERBOTEN.

Man darf nicht Musik einfach so aus irgendwelchen Tauschplattformen herunterladen oder die Musik von Youtube Videos nehmen. Das ist Diebstahl. Wieder hat der Ersteller oder die Erstellerinnen nicht eingewilligt, dass die Daten so verwendet werden sollen.

Wieder gilt: Einen Link zum Musikstück zu versenden ist legal. Denn auf der Seite, die der Künstler zur Veröffentlichung gewählt hat, gibt es meist auch eine Möglichkeit das Album und das ganze Musikstück zu kaufen.


 

LAYOUT ODER IDEE EINER WEBSEITE KOPIEREN: VERBOTEN.

Man darf nicht einfach das Layout oder die komplette Idee einer anderen Webseite kopieren. Das ist geistiger Diebstahl. Es ist ein es ist am Besten zu vergleichen mit der Herstellung eines gefälschten Marken-Produktes. Wer das tut ist zudem auch eine Person ohne eigene Ideen und wird im Internet meist nur milde belächelt, kurz nachdem er abgemahnt wurde.


 

KEIN IMPRESSUM HABEN: VERBOTEN IN DEUTSCHLAND & ÖSTERREICH.

Man darf nicht eine Webseite, einen Blog oder eine Facebook Unternehmensseite betreiben und kein Impressum darauf haben. In Deutschland ist das Pflicht und sehr streng gehandelt. Wer eine Webseite betreibt, muss sich darüber im Klaren sein dass es ein Impressum braucht. Im Impressum muss der Name des Verantwortlichen genannt werden und ebenfalls eine ladungsfähige Adresse. Als ladungsfähige Adresse gilt ein Postfach nicht und ist damit verboten. Nutzen Sie einen der folgenden Generationen um ein Impressum rechtssicher zu erstellen:

https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
http://www.impressum-generator.de/

Es sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass auf Webseiten und Blogs angegeben sein muss, wie der Datenschutz gehandhabt wird. Hier ist ein Generator dafür:

www.datenschutz-generator.de

 


 

KURZ GEFASST:

Man darf auf seiner Webseite, seinem Blog, seiner digitalen Visitenkarte, seinem Facebook Profil, seiner Facebook-Seite, seinem Instagram, seinem YouTube Account und auch auf allen andren Plattformen einfach nur Inhalte veröffentlichen, die man selbst geschrieben hat. Sonst darf man immer drauf verlinken. Einen Link zu einem öffentlichen Inhalt zu setzen ist genehmigungsfrei und wurde schließlich selbst und in vollem Wissen um die Verbreitung ins Internet gestellt.


Wer unsicher ist, ob etwas veröffentlich werden darf, muss leider seine Anwälte des Vertrauens anrufen.
Aber selbst diese können nur erklären, wie das Recht allgemein gelagert ist, aber nicht, wie im Einzelfall vor Gericht entschieden wird. Daher gilt: Vorsicht. Höflichkeit. Und im Zweifel: Selbst schreiben, was man sagen möchte.

Ich hoffe, dass dieser Blogbeitrag ein kleinwenig Licht in das Dunkel des Internet-Rechts gebracht hat. Es musste einfach mal so klar geschrieben werden. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Herzlichst,

Sandra

Ich bin Sandra Staub. Ex-Journalistin, Marketing-Ausbrecherin, Autorin von ‘Facebook für Frauen’ und ‘Emoji Boost‘. Unternehmerin & Macherin von UnternehmerInnen im Web. Als Agenturinhaberin versorge ich mit meinem Team Unternehmen mit Social Media-Leistungen, Blogposts & E-Mail Marketing.