Growth Mindset – Wenn Teams wachsen (sollen), weil es mit dem Unternehmen gut läuft, ändert sich plötzlich die Struktur. Häufig ergeben sich damit neue Hürden, die Sandra mit Anwalt Carsten Lexa besprochen hat. Dieser hat viel Erfahrung mit Start-ups und anderen Unternehmen, die sehr schnell wachsen müssen.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Wachstum, Relevanz und Investoren: Die 3 Reiter der Unternehmens-Veränderung
Man denkt als Unternehmer zwar an das Wachstum, aber nicht an die unternehmerischen und rechtlichen Konsequenzen. Wenn man sich ein typisches Startup anguckt, dann sind zu Beginn kaum Ressourcen da und alles funktioniert ganz unkompliziert. Wenn dann die ersten Aufträge eintrudeln, wird es schnell komplexer. Vor allem dann, wenn es dazu kommt, dass man als Unternehmen größere Summen investieren muss.
Noch einmal komplizierter wird es, wenn dann die ersten Investoren an die Türe klopfen. Dann können plötzlich neue Verträge notwendig werden.
Denn Gründer merken dann oft, dass sie AGBs brauchen und dass sie sich mit dem Gesellschaftsvertrag auseinandersetzen müssen.
Growth Mindset – Das Demografie-Problem im Recruiting
Der demographische Wandel wird in Zukunft auch rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Früher oder später wird der Arbeitskräftemangel dazu führen, dass die Löhne nach oben schießen oder dass die Mitarbeiter höhere Forderungen an das Unternehmen stellen. Nicht immer geht es ihnen dabei um Geld. Viele Personen suchen heutzutage Sinn und Erfüllung im Beruf. Ein wichtiger Unterpunkt davon ist das Thema Fortbildung. Das ist in vielen Unternehmen und Startups noch gar nicht angekommen.
Das sind Dinge, die sich in Zukunft in den Verträgen widerspiegeln werden. Arbeitgeber werden sich da früher oder später etwas überlegen müssen. Im Moment ist der Druck noch nicht groß genug, aber das komme bald, so Carsten Lexa.
Growth Mindset – Wer darf neue Leute aussuchen?
Die rechtliche Antwort darauf ist leicht. Man muss sich nur die Frage stellen: Wer darf das Unternehmen vertreten?
In der Praxis wird das aber oft gar nicht beachtet. Wenn es sich um ein Unternehmen mit drei Geschäftsführer handelt, dann dürfen alle von ihnen das Unternehmen vertreten. Wenn einer zum Beispiel einen Vertrag unterschreibt, dann ist dieser gültig.
Wird hingegen ein Mitarbeiter damit beschäftigt neue Mitarbeiter zu suchen, dann muss dieser die Unterschrift des Geschäftsführers einholen, solange er keine Vollmacht hat. Da muss man dann aufpassen. Letztendlich kommt es jedoch immer auf die Vertretungsmacht an. Um diese sollte man sich unbedingt kümmern, wenn man wächst und sich als Geschäftsführer nicht mehr um alles kümmern kann, so der Rat des Anwalts.
Alte Verträge – neue Aufgaben und Hierarchien. Wie es gelingen kann, die Stammbelegschaft zu halten
Wenn ein Unternehmen wächst, dann erfordert das neue Qualifikationen. Es kann sein, dass sich die Mitarbeiter anpassen. Unternehmen sollten schauen die Mitarbeiter mitzunehmen, indem sie ihnen passende Schulungen anbieten, aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Wenn Mitarbeiter von Anfang an dabei sind und dann plötzlich nicht mehr zum Unternehmen passen, dann befindet man sich als Unternehmen schnell in einem Dilemma.
Dabei sollte man bedenken, wenn sich ein Mitarbeiter nicht anpassen will, dann wird er das auch in Zukunft nicht machen und wenn es einfach nicht mehr geht, dann sollte man ihn nicht weiter mitschleppen, so der Rat von Anwalt Lexa, sonst wirke sich das früher oder später auf die Arbeitsleistung aus. Wenn man als Unternehmer seine Mitarbeiter nicht selbst kündigen will, dann kann man das auch outsourcen, aber man sollte es auf keinen Fall auf die lange Bank schieben.
Haben Mitarbeiter bestimmte Aufgaben im Vertrag stehen, dann kann man sie nicht einfach so für eine neue Position einsetzen, ohne vorher den Vertrag zu ändern. Das muss jedoch auf freiwilliger Basis bestehen und darf nicht erzwungen werden.
Wenn du selbst gerade dabei bist mit deinem Unternehmen zu wachsen und noch weitere Fragen zum Thema hast, dann kannst du dich einfach direkt an Sandra oder Carsten wenden.
Herzlichst,
Michelle