Linkvorschau auf FB – Was sich durch die Urheberrechtsreform ändert

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Die Facebook Linkvorschau funktioniert für einige Artikel nicht mehr. Dabei ist das kein Fehler von Facebook, sondern das soll so sein. Das verlangt die neue Urheberrechtsreform, die sich jetzt Schritt für Schritt durch unser Internet fressen wird.

Wenn ich Inhalte von jemand anderen nehme und die teile (zB auf meiner eigenen Unternehmensseite), dann muss Facebook ab jetzt die Einwilligung des Unternehmens haben und wenn ich ein Unternehmen bin, dass gewinnorientiert ist, dann ist es gleich doppelt kompliziert geworden. 

Sandra erklärt, was es mit der Umsetzung der Urheberrechtsreform auf Facebook auf sich hat und was man in Zukunft weiterhin darf und was nicht. Das sie kein Fan davon ist, wissen knapp 100.000 Menschen, die ihren Artikel im Sommer 2018 gelesen haben.

Linkvorschau – Diese Links sind betroffen

Welche Links genau betroffen sind und welche nicht das muss man selbst ausprobieren. So funktionieren beispielsweise die Links von GEO und der SZ weiterhin, während beim brillanten Artikel von Onlinemarketing.de kein Bild mehr zu sehen war im Test (siehe Video).

Im Newsfeed ergibt das ein gewisses Problem: Wäre ein Link vielleicht spannend, aber es gibt keine Bildvorschau, dann ist der Inhalt einfach weniger attraktiv und wird nur schwer Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Daher werden wohl die Medien gewinnen, die auf Facebook weiterhin Bilder zeigen lassen.

Was sich beim Sharing von Artikeln ändert

Ab jetzt werden also die Vorschaubilder von Medienhäusern auf Facebook nur noch dann geteilt, wenn das Unternehmen bei Facebook explizit zustimmt. Hier ist das Formular, mit dem Medienunternehmen Facebook die Zustimmung geben kann. Normale Unternehmen, die keine Medienunternehmen sind, brauchen dies im Moment nicht zu tun.

Dieses Formular können  Medienhäuser jetzt ausfüllen, damit ihre Vorschaubilder weiterhin angezeigt werden.

Wenn ich nun etwas sehe und sage: „Toll, das möchte ich gern einbauen“, dann wird das technisch nur klappen, wenn das vom Medienunternehmen vorher mit Facebook so ausgehandelt und genehmigt wurde. Normale Links von anderen Webseiten kann man weiterhin normal einbauen, wie es aussieht.

Etwas zu teilen, was auf Facebook existiert ist weiterhin rechtssicher, auch wenn du es auf deiner Unternehmensseite teilst, sagt Rechtsanwalt Thomas Schwenke in seinem fantastischen Newsletter.

Warum das Zitat wichtig wird 

Aus Presseartikeln darf weiterhin zitiert werden, aber nur dann, wenn es dazu dient die eigene Meinung zu untermauern. Du brauchst dafür also einen eigenen Text oben drüber, dann schreibst du ein kurzes wörtliches Zitat heraus und dann noch einmal deine Meinung dazu. Das platte Kopieren von großen Textauszügen ist nicht in Ordnung (war es vorher auch schon nicht) und auch ein längerer Vorschautext darf nicht mehr rausgenommen und als eigener Text weiterverbreitet werden. Leider sagt die Urheberrechtsreform nicht, wie viele Zeiten rechtssichere Auszüge haben dürfen. Wir müssen wohl auf Gerichtsurteile warten.

Linkvorschau selbst ausschalten

Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, dann kann man die automatische Linkvorschau im Creatorstudio auch selbst ausschalten (siehe unten). Wenn jemand nicht möchte, dass seine Inhalte geteilt werden, aber keine Vorschaubilder, dann können die Webseiten-ErstellerInnen auch einfach kein Vorschaubild hochladen, um hier fein außen vor zu sein.

Im Creator Studio kann die Linkvorschau jetzt auch optional abeschaltet werden, falls man sich unsicher ist wegen der Rechte.

Hast du noch Fragen zum Thema oder bist du dir unsicher, was man jetzt genau darf oder nicht? Dann hinterlasse uns doch gern einen Kommentar oder setzte dich mit Sandra persönlich in Verbindung.

Herzlichst

Herzlichst,
Michelle

Ich bin Michelle Wesselak. Social Media Expertin und virtuelle Assistentin. Wenn ich nicht arbeite, dann bin ich womöglich gerade auf Reisen oder bei Fotografieren, meinen zwei großen Leidenschaften.
Als Teil des Social-Media-Teams unterstütze ich Sandra bei ihren Blogposts.