Uploadfilter & Urheberrecht – Die 5 wichtigsten Dinge, die Du dazu wissen musst

Erst kürzlich hat das Bundesjustizministerium seinen Vorschlag zum Artikel 17 des Urheberrechts vorgelegt. Das Urheberrecht ist aus den 1960 Jahren. Teile sind davon bereits veraltet und gleichzeitig sind viele Abschnitte sehr allgemein formuliert. 2016 gab es einen großen Streit zwischen der GEMA und YouTube, der sich letztes Jahr bis ins Europaparlament fortgepflanzt hatte. Nun soll es Lösungen für den Streit geben. Sandra zeigt Dir die 5 wichtigsten Punkte des neuen Urheberrechts.

1. Plattformen müssen Lizenzen kaufen

Zukünftig benötigen Plattformen Lizenzen. Dadurch sind Plattformen wie YouTube nicht mehr neutrale Dritte, sondern sind verantwortlich für die Inhalte und Ihre rechtliche Abklärung. Das bedeutet konkret für die Plattformen, dass wenn ein User einen Inhalt hochlädt in dem Musik vorkommt, müssen entsprechende Lizenzverträge mit den Plattenfirmen und der Verwertungsgestellschaft Gema geschlossen werden und auch dafür bezahlen. Genauso verhält es sich natürlich bei Videos und Bildern.

2. Die Uploadfilter kommen

Wer kostenpflichtige Inhalte wie Filme produziert, möchte natürlich nicht, dass diese gratis auf Videoplattformen hochgeladen werden dürfen. Völlig klar. Laut dem neuen Entwurf, soll das aber automatisch festgestellt werden. Das bedeutet für Video-Plattformen wie YouTube, Vimeo und Co, dass das irgendwie überprüft werden muss, ob dieses Video jetzt jemandem gehört, der dafür eigentlich Geld verlangt. Das geht technisch nur mit einem Uploadfilter. Das heißt, damit wird ALLES WAS DU HOCHLÄDST von einer Maschine erst Mal ÜBERWACHT wird, ob es erlaubt ist. Denn wird ein Inhalt verwendet, den man nicht verwenden darf, kann geklagt werden.

Das Regierungversprechen keine Uploadfilter einzusetzen ist damit also futsch. Ob das nicht allerdings gegen geltendes EU-Grundrecht verstößt (Recht auf Überwachungsfreiheit) bleibt offen.

3. Oh, Du mein Zitatrecht

Möchtest Du einen Song oder einen Film parodieren oder zitieren, kannst Du auch geschützte Inhalte verwenden. Allerdings musst Du dies auf YouTube beim Upload anzeigen. Diesen Vorgang nennt man pre-flaggen. So erlaubt Dir der Upload-Filter theoretisch, dass Du einen kleinen Ausschnitt aus Inhalten selber verwenden darfst und dieser nicht gesperrt werden kann. Zitate, Rezensionen oder Kritik wird in einem zusammengefasst und läuft unter dem Zitatrecht. Stellt die Plattform bzw. ein Algorithmus fest, dass der Inhalt zu mehr als 90 % von einem bereits gemeldeten Inhalt identisch ist, wird der Upload allerdings wieder gelöscht.

„Wenn sich aber oft schon Juristinnen nicht sicher sind, welche Nutzung jetzt noch erlaubt ist und welche schon nicht mehr, frage ich mich schon, wie Nichtjuristinnen das immer richtig machen sollen. “ sagt Sandra.

Die Plattform werden also – rein aus nachvollziehbarem Selbstschutz und um keine Übertretungen zu begehen – mehr sperren als nötig. Das nennt man dann Overblocking. Und dagegen gibt es dann wieder einen Absatz im Gesetz, dass man gegen Overblocking klagen kann, wenn man eine Interessenvertretung oder ein Verband ist.

4. Bagatell-Nutzungen

Erfreulicherweise sollten laut Vorschlag kleine oder animierte GIFs teillegalisiert werden und fielen unter eine sogenannte Bagatellschranke. So dürftest Du Inhalte von anderen Nutzern verwenden, die nicht länger als 20 Sekunden aus einem Film, Musikstück oder Video sind. Zudem könntest Du bis zu 1000 Zeichen eines Textes verwenden und die Bilddatei darf maximal 250 KB groß sein. Allerdings ist dies nur erlaubt, wenn Du den Inhalt nicht kommerziell nutzt. Für Unternehmen gibt es dazu noch keine Idee im Gesetzesentwurf.

5. Kleine Plattformen müssen keine Filter-Technik anwenden

Kleinplattformen und Startups sind von der Regel ausgenommen. Neue Plattformen, die in den ersten 3 Jahren weniger als 5 Millionen User haben sowie kleine Plattformen mit weniger als 1 Million Umsatz pro Jahr, müssen keine Filter-Technik wie Uploadfilter anwenden.

Die 3 Vorhersagen von Sandra

Basierend auf diesen Vorschlägen wird sich auch zukünftig einiges verändern. Welche Vermutungen Sandra hat, zeige ich Dir hier.

  1. YouTube-Verbände: Zukünftig könnten sich YouTube-Verbände bilden, die gegen die Plattformen wie YouTube aufgrund von Overblocking klagen.

    Denn laut EU-Recht sind wir gegen dauerhafte Überwachung geschützt. Allerdings ist das ein absoluter Widerspruch zu jedem Uploadfilter. Denn ein Uploadfilter überwacht ständig was Du hochlädst.
  2. Keine Stellungnahme: Sandra befürchtet, dass sich trotzt der Möglichkeit der Beteiligung am Urhebergesetz, viele Menschen nicht darum kümmern werden was sich hier ändern könnte und keine Stellungnahme dazu abgeben werden. Allerdings ist das ein riesiges Problem.

    Denn es ist enorm wichtig, wie das Urheberrecht gestrickt ist, um freie Meinungsäußerung bei Überwachungsfreiheit zu garantieren. Das Internet soll jedem von uns eine Stimme geben. Nicht nur der Gema und den großen Verlagshäusern.

    Trotzdem ist es auch wichtig zu betonen, dass nicht alles im Urheberrecht falsch ist. Bei vielem wurde mitgedacht. Allerdings gibt es auch Punkte, die eindeutig verbesserungswürdig sind. Und dafür heißt es Mund aufmachen und Stellungnahme hier abgeben.
  3. Urheberrechts-Profis: Sandra meint, in Zukunft könnte es eine neue Berufsgruppe geben, die für die Plattformen arbeitet: Urheberrechts-Profis, die sich den ganzen Tag mit Urheberrechtsthemen beschäftigen. Nur so können die Plattformen sich gegen gigantische Klagewellen schützen und weiterhin als Unternehmen existieren.

Ich bin gespannt, was davon eintreten wird, und was nicht. Was ist Dein Tipp?

Herzlichst, 
Larissa vom Social-Media-Team

Hier noch eine kleine Linkliste mit Quellen für Dich:

Ein Kommentar

  1. Pingback: Linkvorschau auf FB - Was sich durch die Urheberrechtsreform ändert

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