Gründerpflichten – Impressum, Datenschutz und AGB zum Start?

Grunderpflichten
Gründerpflichten mit Carsten Lexa

Hast Du deine Gründerpflichten bei Social Media im Blick? Sandra Staub hat mit dem Anwalt Carsten Lexa über Unternehmensgründung & Social Media gesprochen. Dem Experten werden immer wieder Fragen nach AGBs, Impressum und Co. gestellt. Dabei sind manche für den Start von Social Media gar nicht so wichtig.

Wie wichtig ist ein Impressum?

Wenn jemand eine Webseite betreibt, dann muss ersichtlich sein, wer dahintersteht, so Carsten Lexa. Wenn das nicht der Fall ist, dann droht schnell eine Abmahnung vom Anwalt. 

Auch ein unvollständiges Impressum kann zu Geldstrafen führen.

Der Experte rät jedem Webseitenbetreiber zu einem Impressum, das auch gerne auch mit einem Generator erstellt werden kann. Nur wenige Fälle sind von der Pflicht ausgeschlossen so zum Beispiel, wenn es sich um eine reine Familienwebseite ohne gewerblichen Hintergrund handelt. 

Aufpassen musst du auch bei Facebook-Gruppen. Wenn du beispielsweise auf Social Media gewerblich tätig bist, dann ist ein Impressum zwingend notwendig. 

Wann brauche ich Datenschutzrichtlinien? 

Immer dann, wenn eine Webseite persönliche Daten sammelt, muss darauf hingewiesen werden. Das gilt auch für Tracker, Cookies oder wenn du zum Beispiel Google-Analytics im Hintergrund auf deiner Homepage verwendest. Zur Erstellung der Datenschutzrichtlinien rät der Antwalt zu einem der vielen im Internet vorhandenen Generatoren. Diese seien in den meisten Fällen sehr gut und universell einsetzbar, so der Experte. 

Übrigens brauchst Du auch eine Datenschutz-Erklärung für Deine Facebook-Seite. Hier gibt es ein kostenfreies Muster.

Brauche ich AGBs?

Ob du AGBs brauchst oder nicht, das ist von der Situation abhängig. Wenn du beispielweise einen Onlineshop betreibst, dann ist es empfehlenswert Richtlinien zu Bestellvorgang, Versand, Bezahlung…ect. in den AGBs festzuhalten. 

Grundsätzlich brauchst du AGBs, wenn dein Unternehmen auf Vertragsbestandteile zurückgreift, die immer wieder benutzt werden. Die andere Alternative dazu stellt ein Vertrag dar. Ob du dich nun für AGBs oder einen Vertrag entscheiden solltest, das hängt davon ab, wie dein Business aufgebaut ist. 

Zudem solltest du dir überlegen wie oft auf die AGBs in deinem Unternehmen zurückgegriffen wird. Wenn du beispielsweise nur 5-mal jährlich etwas verkaufst, dann ist es ratsam stattdessen mit Verträgen zu arbeiten. Kommen aber ständig Beratungen, Verkäufe usw. zustande, dann wären gut passende AGBs passend-

Was brauchte ich für eine GBR?

Wenn du etwa mit Freunde am Tisch eine Geschäftsidee hast und daraus eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen möchtest, dann brauchst du dafür einen Firmenvertrag. Ihr seid nicht sofort eine GbR, auch wenn das oft geglaubt wird. Schreibt einen Vertrag!

In diesem Firmenvertrag sollten die Rechten und Pflichten festlegst werden, die für deine Gesellschaft gelten. Carsten Lexa sieht darin sogar einen Vorteil, da du dadurch einen Vertrag in der Hand hast, in dem du im Zweifelsfall nachschauen kannst. Wenn du noch mehr Fragen zum Thema Gründerpflichten hast oder wenn du eine Beratung zum Thema Unternehmensgründung möchtest, dann kannst du Carsten Lexa direkt kontaktieren.

Hat dir der heutige Beitrag gefallen? Welche Fragen hast Du zum Thema Gründen?

Ich freue mich über deinen Kommentar! 

Herzlichst,

Michelle 

Ich bin Michelle Wesselak. Social Media Expertin und virtuelle Assistentin. Wenn ich nicht arbeite, dann bin ich womöglich gerade auf Reisen oder bei Fotografieren, meinen zwei großen Leidenschaften.
Als Teil des Social-Media-Teams unterstütze ich Sandra bei ihren Blogposts.