Abmahnungen Ade? Das kann das neue Anti-Abmahn-Gesetz

Abmahnungen

Kennzeichnest Du alle Posts mit #Werbung, weil eine Marke darin vorkommt? Inzwischen gibt es mehrere widersprüchliche Urteile und klar ist nur, dass die Gefahr von Abmahnungen bleibt. 

Jetzt soll aber ein Gesetz kommen, dass Kennzeichnungspflichten besser regelt und Abmahnvereine ausbremst. Ob es auch Schlagkraft entfalten wird bei Kennzeichnung von Posts, das hat Sandra Staub mit Anwalt Carsten Lexa besprochen.

Die zwei wesentlichen Bereiche, die das Anti-Abmahngesetz umfasst:

  • Wie ist das, wenn Influencer Werbung machen? Wann genau machen sie Werbung? Wenn jemand ein Produkt toll findet, darf er das in der Öffentlichkeit noch sagen oder ist alles sofort Werbung?
  • Wie wird künftig mit Fehlern im Impressum und im Datenschutz umgegangen? Was sind die Folgen von fehlenden Angaben?

Abmahnungen als Einnahmequelle

Abmahnungen sind immer mit hohen Kosten verbunden. Dem Abgemahnten droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern meist auch damit verbundene Gebühren. Je nach Sachlage kann das ganz schön teuer werden. Daran ändert auch das neue Gesetz nichts, was sich jedoch ändern soll ist die Vorgehensweise:

Laut Gesetzgeber soll verhindert werden, dass Abmahnungen, wie bisher als Einnahmesystem für diverse Vereine dienen. Das sei unzweckmäßig, dafür seien Abmahnungen nicht da, so Carsten Lexa. 

Das neue Gesetz soll die folgenden Bereiche definieren und abdecken:

  • Wann darf abgemahnt werden?
  • Wer darf abmahnen?
  • Wo ist die Obergrenze im Hinblick auf die Strafkosten?

Bisher gab es unzählige Vereine, die sich darum kümmerten, Influencer zu beobachten und diese bei Fehlverhalten abzumahnen. Teils handelte es sich dabei um kleine Vereine, die von einem Tag auf den anderen extra dafür gegründet wurden. Sie mahnten Fehler bei Werbekennzeichnungen und auch Impressumsfehler ab.

In Zukunft sollten folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Der Verein muss eine gewisse Größe nachweisen und mindestens 75 Unternehmen vertreten 
  • Er muss bereits eine gewisse Zeit bestehen 
  • Der Verein muss sich selber tragen d.h. er darf nicht auf die Abmahngelder angewiesen sein 

Damit möchte der Gesetzgeber verhindern, dass ein gewerbsmäßiges Einnahmengenerierungssystem aus Abmahnungen geschaffen wird. Gewerbsmäßigen Abmahnvereinen wird also mit diesem Gesetzesentwurf ein Riegel vor geschoben.

Kritik am Anti-Abmahn-Gesetz 

Während die Gesetzesreform Verbesserungen bringen soll, gibt es natürlich auch die ein oder andere Kritik.

Carsten Lexa nennt in diesem Zusammenhang die folgenden Punkte:

  1. Anwaltliche Verurteilung – man könnte meinen, dass jedem Anwalt unterstellt wird, dass er rein aus finanziellem Interesse abmahnen würde.
  2. Zweifelhafte Hürden – woher nimmt der Gesetzgeber die genannten Zahlen? Warum muss ein Verein künftig genau 75 Unternehmen vertreten und nicht zum Beispiel 50 oder 100?
  3. Klage wird künftig beim Sitz des Geklagten erhoben – Kritikpunkt: Lokale Gerichte haben möglicherweise kaum Erfahrung mit dem Sachverhalt.

Es muss mit mehr Augenmaß an die Sache herangegangen werden

Influencern solle es möglich sein auch privat ihre Meinung zu äußern, ohne dabei sofort an Werbung zu denken, sagte Carsten Lexa im Interview. 

Man müsse mehr zu Gunsten von Influencern und Unternehmen handeln. Eine rein formale Herangehensweise sei im Onlinegeschäft nicht möglich, so die Sichtweise des Experten. Ob der Gesetzesentwurf aber genau so kommen wird, müssen wir noch abwarten.

Findest du das Thema um die aktuelle Entwicklung genauso spannend wie ich und möchtest mehr darüber erfahren? Dann empfehle ich dir einen Blogbeitrag, den Carten Lexa bei den Kollegen von Basic Thinking dazu veröffentlich hat.

Herzlichst, 
Michelle vom Social-Media-Team

Ich bin Michelle Wesselak. Social Media Expertin und virtuelle Assistentin. Wenn ich nicht arbeite, dann bin ich womöglich gerade auf Reisen oder bei Fotografieren, meinen zwei großen Leidenschaften.
Als Teil des Social-Media-Teams unterstütze ich Sandra bei ihren Blogposts.